Liebe Schulgemeinde,

wir sind durch das Schulministerium von den neuen Vorgaben informiert worden. Hier die Zusammenfassung:

Schulbetrieb im durchgängigen Präsenzunterricht

Ab Montag, 31. Mai 2021, kehren grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter.

Auch für den Übergang in einen Inzidenzbereich von unter 100 sollen die allgemeinen Regeln gelten:

  • An fünf aufeinanderfolgenden Werktagen ein Unterschreiten des Schwellenwertes;
  • danach Außerkrafttreten der Einschränkungen am übernächsten Tag;
  • die aktuelle Regelung, wonach Übergänge nur zum Wochenbeginn möglich sind, wird nicht länger benötigt, da die betroffenen Schulen sich bereits in einem eingeschränkten Präsenzbetrieb befinden.

Präsenzunterricht in Klassen- und Kursstärke

Im Präsenzunterricht in Klassen- oder Kursstärke ist das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz im Unterricht weiterhin verpflichtend. Die Notwendigkeit zum Tragen einer medizinischen Maske besteht fort; in Ausnahmefällen für Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 kann das Tragen einer Alltagsmaske zugelassen werden.

Zudem müssen sich seit dem Ende der Osterferien Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule Beschäftigten zwei Mal pro Woche einem Antigen-Schnelltest unterziehen. Die dadurch im Vergleich zum ersten Schulhalbjahr deutlich erhöhten Sicherheitsmaßnahmen sind nicht nur Grundlage für einen täglichen Unterricht in Klassen- und Kursstärke, sondern auch Voraussetzung dafür, dass über den Unterricht im Klassenverband hinaus eine Mischung von Schülergruppen im Präsenzunterricht erfolgen kann. Dies gilt beispielsweise im Bereich der Fremdsprachen, im Wahlpflichtbereich, im Religionsunterricht oder bei der Aufteilung in E- und G-Kurse.

Wiederaufnahme der Ganztags- und Betreuungsangebote

Offene und gebundene Ganztagsangebote und Betreuungsangebote können ab dem 31.Mai 2021 im Rahmen der vorhandenen räumlichen und personellen Kapazitäten unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes wiederaufgenommen werden, wenn ein Schulbetrieb in vollständiger Präsenz zulässig ist.

Auch der Besuch außerschulischer Lernorte ist bei einem Schulbetrieb in vollständiger Präsenz wieder möglich.

Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht)

Sportunterricht kann an Schulen im durchgängigen Präsenzbetrieb bei Beachtung der einschlägigen Hygienevorgaben wieder grundsätzlich in vollem Umfang erteilt werden. Allerdings findet dieser in der Regel im Freien statt.

Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden. Findet Sportunterricht in Ausnahmefällen in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig.

Beim Sportunterricht im Freien und beim Schwimmunterricht besteht keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder sonstigen Mund-Nase-Bedeckung.

Die Auswahl der Lerninhalte und der Unterrichtsorganisation muss für den Sportunterricht im Freien, in Sporthallen und beim Schwimmunterricht unter dem Blickwinkel erfolgen, dass ausreichend Abstand gehalten werden kann.

Planung von Abschlussfeiern

Verlässliche Aussagen zur Zulässigkeit von Abschlussfeiern sind zurzeit noch nicht möglich. Angesichts der sich derzeit stetig verbessernden Infektionslage halte ich aber dennoch Planungen für Abschlussfeiern zum jetzigen Zeitpunkt für verantwortbar.

Ich wünsche Ihnen allen ein wirklich entspannendes und schönes Pfingstwochenende.

Herzliche Grüße

Karin Rinn

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