Liebe Schulgemeinde, leider ein wenig verspätet teile ich Ihnen heute mit, wie der Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021 gestaltet werden soll:

 

Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen. An der Willy-Brandt-Schule startet der Distanzunterricht am Montag zur ersten Stunde. Da werden die Schülerinnen und Schüler zunächst eine Stunde bei ihren Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern erhalten und im Anschluss daran gemäß ihres bisherigen Stundenplans online beschult.

Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.

Die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte. Das Anmeldeformular ist auf der Homepage veröffentlicht. Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichtszeitraums statt. Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen.

Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Schulen des Gemeinsamen Lernens, die eine besondere Betreuung benötigen, muss diese in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden. Die Sonderpädagog*innen unserer Schule werden mit den betreffenden Eltern Kontakt aufnehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht alle Schülerinnen und Schüler betreuen können, denn wir verfügen über eine eingeschränkte personelle Ressource.

Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Ausnahmen hiervon gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2.

Ich wünsche uns allen ein gesundes, gutes neues Jahr und grüße Sie herzlich.

Karin Rinn

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